Stapel mit abgdecktem Kaffeegeschirr auf dem Tresen in einem Restaurant | picture alliance/dpa

Betroffene des Lockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für Einnahmeausfälle, die über die gezahlten Corona-Hilfen hinausgeht. Geklagt hatte ein Brandenburger Gastronom. mehr

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