Betroffene des Lockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für Einnahmeausfälle, die über die gezahlten Corona-Hilfen hinausgeht. Geklagt hatte ein Brandenburger Gastronom. mehr
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Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/bgh-corona-101.html