Dieses Urteil (nicht rechtskräftig) wird den ZiB2-Mitarbeiter Armin Wolf und seine ORF-Kollegin Susanne Schnabl sicher nicht freuen: Im Talk vor der Hofburg-Wahl 2022 wurde dem Kandidaten Gerald Grosz live auf Sendung eine Straftat vorgeworfen – jetzt kam dazu das Urteil.

Viele eXXpress-Leser erinnern sich an diese extrem unfaire Aktion von Susanne Schnabl und ihrem ORF-Kollegen Armin Wolf: Während einer Live-Sendung nur wenige Tage vor der Bundespräsidenten-Wahl im Oktober 2022 hat das ORF dem kandidierenden Kolumnisten und Ex-Politiker Gerald Grosz vorgeworfen, bereits “wegen Verleumdung” verurteilt zu sein – die Mitarbeiter des Gebühren-TVs wollten diese Unwahrheit auch nicht während der Live-Sendung und auch nicht danach freiwillig richtig stellen.

“Jetzt kam dazu ein klares Urteil”, freut sich nun Gerald Grosz auf die “mindestens 2-minütige Richtigstellung zur besten Sendezeit im Hauptabendprogramm”.

Kosten des Prozesses übernimmt wieder der ORF — und damit der Zwangsgebührenzahler

Gerald Grosz im Gespräch mit dem eXXpress: “Das war wirklich heftig. Ich bin sehr froh, dass ein unabhängiges Gericht nun hier diese Vorgangsweise von ORF-Mitarbeitern klar verurteilt hat.” Zwar könne der ORF noch gegen das Urteil berufen, die Chancen auf Erfolg dieses Instanzenzugs stehen aber schlecht.

Schon während der Live-Sendung schrieben viele Social-media-User, dass sie diese unerhörte Vorgangsweise der beiden Zwangsgebühren-Mitarbeiter zornig mache.

Allerdings werden weder Wolf noch Schnabl die hohen Kosten für die Verurteilung und für den gesamten Prozess bezahlen – sondern wiederum die zwangsverpflichtenden Gebührenzahler: Schon einmal hat nämlich Armin Wolf ein Gerichtsverfahren gegen den eXXpress geführt und dieses ebenfalls verloren. Die Kosten dafür überwies dann der ORF ebenfalls aus unseren Pflichtgebühren.

Quelle: https://exxpress.at/gerald-grosz-bei-talk-zur-hofburg-wahl-eine-straftat-vorgeworfen-orf-verurteilt/