Soll die EU in Handelsabkommen mit anderen Ländern mit Sanktionen drohen können, wenn diese vereinbarte Nachhaltigkeitsziele verfehlen? Um diese Frage stritten sich das deutsche Außen- und Wirtschaftsministerium auf der einen Seite mit dem Kanzleramt auf der anderen — und nun hat sich das Kanzleramt weitgehend durchgesetzt.
Wie das ARD-Hauptstadtstudio aus Regierungskreisen erfahren hat, ist ein entsprechender Passus im neuen Entwurf für ein Handelsabkommen mit Kenia gestrichen worden. Stattdessen wolle man die Nachhaltigkeitsstandards nach fünf Jahren «überprüfen», heißt es nun.
Kabinett hat Sanktionsmöglichkeit beschlossen
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet beschloss das Kabinett, also auch die SPD-Minister, im vergangenen November ein Eckpunktepapier. Darin hieß es unter anderem, dass Nachhaltigkeitsstandards in den EU-Handelsabkommen «sanktionsbewehrt verankert werden». In den Beschluss hineingeschrieben hatten die Formulierungen das Außen- und das Wirtschaftsministerium, beide von den Grünen geführt.
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