Sollte in Handelsabkommen mit Sanktionen gedroht werden, um Nachhaltigkeitsstandards durchzusetzen? Darüber streitet die Bundesregierung. Ein Entwurf für ein Abkommen mit Kenia ist nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios nun entschärft worden.

Von Moritz Rödle, Kirsten Girschick, Daniel Pokraka und Matthias Deiß, ARD-Hauptstadtstudio

Soll die EU in Handelsabkommen mit anderen Ländern mit Sanktionen drohen können, wenn diese vereinbarte Nachhaltigkeitsziele verfehlen? Um diese Frage stritten sich das deutsche Außen- und Wirtschaftsministerium auf der einen Seite mit dem Kanzleramt auf der anderen — und nun hat sich das Kanzleramt weitgehend durchgesetzt.

Wie das ARD-Hauptstadtstudio aus Regierungskreisen erfahren hat, ist ein entsprechender Passus im neuen Entwurf für ein Handelsabkommen mit Kenia gestrichen worden. Stattdessen wolle man die Nachhaltigkeitsstandards nach fünf Jahren «überprüfen», heißt es nun.

Kabinett hat Sanktionsmöglichkeit beschlossen

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet beschloss das Kabinett, also auch die SPD-Minister, im vergangenen November ein Eckpunktepapier. Darin hieß es unter anderem, dass Nachhaltigkeitsstandards in den EU-Handelsabkommen «sanktionsbewehrt verankert werden». In den Beschluss hineingeschrieben hatten die Formulierungen das Außen- und das Wirtschaftsministerium, beide von den Grünen geführt.

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