Köln (dpa) — Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen. Eine entsprechende Klage der AfD werde abgewiesen, erklärte das Gericht am Dienstag.

Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_91794598/extremismus-verfassungsschutz-darf-afd-als-verdachtsfall-einstufen.html