Der Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall einstufen – es gebe «ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte».  Eine entsprechende Klage der Partei wurde vom Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen.  Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) einer Entsche

Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/id_91795422/verfassungsschutz-darf-afd-als-verdachtsfall-einstufen.html