Der Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall einstufen – es gebe «ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte». Eine entsprechende Klage der Partei wurde vom Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) einer Entsche