Von Harutyun G.

Am 7. Juni finden in Armenien reguläre Parlamentswahlen statt, nach deren Ergebnis eine neue Regierung gebildet wird.

Nach Berichten in armenischen Medien liegt unter den Oppositionskräften die Partei Starke Armenien vorn. Als Kandidat für das Amt des Premierministers wurde ihr Vorsitzender und Hauptfinanzier nominiert – der Milliardär Samvel Karapetyan. Dieser besitzt neben der armenischen Staatsbürgerschaft auch die russische sowie die des EU- und NATO-Mitglieds Zypern.

Die geltende Verfassung Armeniens verlangt jedoch, dass sowohl Parlamentsabgeordnete als auch der Premierminister ausschließlich die armenische Staatsbürgerschaft besitzen. Vor diesem Hintergrund skizziert die Partei folgendes politisch-rechtliches Szenario: Nach einem möglichen Wahlsieg soll zunächst ein formal zulässiger Kandidat – der Neffe des Milliardärs, der 35-jährige Unternehmer Narek Karapetyan – als Übergangspremier eingesetzt werden. Parallel dazu soll „in kürzester Zeit“ eine Verfassungsänderung initiiert werden, um anschließend die Ernennung von Samvel Karapetyan zu ermöglichen.

 Im Folgenden ein kurzer Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Risiken.

Erstens:

Das Verfahren zur Änderung der Verfassung Armeniens ist bewusst als mehrstufiger und abgesicherter Prozess ausgestaltet, der schnelle politische Manöver verhindern soll. Die Initiative muss entweder von einer festgelegten Gruppe von Abgeordneten (mindestens ein Drittel) oder von der Regierung ausgehen. Anschließend durchläuft der Entwurf mehrere parlamentarische Lesungen mit zwingenden zeitlichen Abständen. Diese Fristen sind kein formaler Akt, sondern ein eingebauter Schutzmechanismus gegen Entscheidungen im „Schnelldurchlauf“.

Ein zentrales Hindernis ist die qualifizierte Mehrheit: Mindestens zwei Drittel aller Abgeordneten müssen zustimmen. Nach der Verabschiedung wird der Text zwingend dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt – insbesondere hinsichtlich Verfahrenskonformität, Quorum, Mehrheiten und Fristen. Ohne ein positives Gutachten kann die Änderung nicht in Kraft treten.

Selbst unter optimalen Bedingungen – ohne Referendum – dauert dieser Prozess Monate, nicht „einige Wochen“.

Zweitens:

Unmittelbar nach der ersten Sitzung befindet sich das Parlament nicht in einem „freien Modus“ zur Umsetzung politischer Projekte. Es ist durch strikte verfassungsrechtliche Vorgaben zur Bildung der Exekutive gebunden.

Innerhalb festgelegter Fristen wird der Premierminister gewählt und anschließend die Regierung gebildet. Danach greift eine direkte Verfassungsnorm: Die Regierung muss ihr Programm innerhalb von 20 Tagen vorlegen, und das Parlament ist verpflichtet, dieses innerhalb von 7 Tagen zu prüfen.

Dabei handelt es sich nicht um eine Formalität, sondern um die zentrale Phase der Inbetriebnahme staatlicher Steuerungsfähigkeit. Ohne ein verabschiedetes Regierungsprogramm fehlt der Exekutive die volle politische Legitimität.

In der Praxis bedeutet dies: Die ersten Wochen sind vollständig durch institutionelle Belastung geprägt – Aufbau der Machtstrukturen, Abstimmung politischer Linien, Legitimationsprozesse. Parallel dazu eine komplexe Verfassungsreform durchzusetzen, ist nicht nur schwierig, sondern organisatorisch überlastend und politisch riskant.

Drittens:

Selbst wenn man die prozedurale Komplexität ausblendet, bleibt die zentrale Frage der qualifizierten Mehrheit. Sollte die initiierende Kraft keine Zweidrittelmehrheit erreichen, wird das gesamte Vorhaben zu einem instabilen, von Verhandlungen abhängigen Prozess.

Koalitionszwänge würden zwangsläufig zu politischen Zugeständnissen und zur Verwässerung der ursprünglichen Zielsetzung führen. Hinzu kommt ein erhebliches rechtliches Risiko: die Möglichkeit einer Anfechtung vor dem Verfassungsgericht Armeniens – insbesondere angesichts seiner aktuellen Zusammensetzung.

Fazit:

Das von der Opposition skizzierte Modell – „Übergangspremier - schnelle Verfassungsänderung - Ernennung des eigentlichen Kandidaten“ – erscheint bei näherer Betrachtung nicht nur politisch naiv, sondern ignoriert grundlegende rechtliche Verfahren sowie die institutionellen Zwänge der ersten Wochen nach den Wahlen.